UNSER ANSATZ

Mit den Einnahmen über Spenden und Fördermitgliedschaften kaufen wir Landfläche. Dies können entweder Waldflächen sein, oder heute anderweitig genutzte Flächen, auf denen wir wieder Wald wachsen lassen. Der Kauf der Flächen hat auch langfristig die beste Schutzwirkung, in dem die Flächen unserem Verein gehören und nicht anderweitig genutzt werden dürfen.

Von großflächiger Anpflanzung halten wir wenig. Wir wissen viel zu wenig über die komplexen Zusammenhänge, die Bäume und Pflanzen gesund und stark wachsen lassen. Die Natur hat in der Evolution über Jahrmillionen Mechanismen geschaffen, die viel effektiver sind, als das was wir heute machen. Deshalb leisten wir höchstens eine Starthilfe, in dem wir Nüsse und Samen ausbringen. So, wie es der Wind oder Tiere unabhängig von uns seit ewiger Zeit machen.

UNSER VEREINSZWECK

(1) Zweck des Vereins ist der Schutz von Bäumen, Wäldern und deren Lebensräume zur Förderung des nachhaltigen Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes. Hierdurch soll Raum für Naturwald sowie die Renaturierung von Flächen entstehen, in denen sich Pflanzen- und Tierwelt im Einklang mit den von der Natur vorgegebenen Rhythmen artenreich entwickeln können. Damit wird ein positiver Beitrag zur Biodiversität sowie zur Klimaverbesserung geleistet und Lebensraum für alle dort ansässigen Lebewesen geboten. 

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 

a) den Kauf oder die Pacht von Grundstücken oder ähnlichen Vereinbarungen über Grundstücke im Inland und deren Renaturierung. Hierbei versteht der Verein unter Renaturierung insbesondere: 

  • Waldflächen eine natürliche Entwicklung, ohne direkte oder indirekte Eingriffe des Menschen, zu ermöglichen,
  • die Bewaldung von Flächen,
  • die Umwandlung von forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen in Naturwaldzellen o.ä..

b) die Unterstützung der Bewaldung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, unter anderem mit dem Ziel das ökologische Wasserspeicherverhalten des Bodens zu verbessern. 

(3) Der Verein betreibt auf den von ihm verwalteten Flächen keine Forstwirtschaft und verfolgt auch keine anderen land- oder forstwirtschaftlichen Ziele. 

(4) Eingriffe in die natürliche Entwicklung der Flächen sollen beschränkt werden auf die für die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen behördlichen Erfordernissen notwendigen Maßnahmen, wie z. B. die Umsetzung von Verkehrssicherungspflichten. 

DEINE SPENDE HILFT UNS.

Möchtest Du unsere Vision unterstützen? Dann freuen wir uns über Deine Spende oder Deine Fördermitgliedschaft.

Bei uns gehen 100% Deiner Spende in das wofür wir stehen: der Natur Raum zurückgeben, Wald wachsen lassen und diesen Raum schützen. Die sehr gering gehaltenen Kosten des Vereins werden vollständig vom Vorstand gedeckt.